Verordnungen und Selbstzahler

Heilmittelverordnungen und Maßnahmen der physiotherapeutischen Behandlung können vom Hausarzt oder Facharzt (einschließlich Zahnärzten und Kieferorthopäden) ausgestellt werden.

Sollten die Rezeptverordnungen des Arztes bereits ausgereizt sein oder wollen Sie sich ohne ärztliche Verordnung in unserer Praxis behandeln lassen, können Sie sich alternativ vom „Heilpraktiker der Physiotherapie“ notwendige Verordnungen empfehlen lassen. Dafür stehen Ihnen Frau Göring und Frau Bahndorf aus unserem Praxisteam mit kompetenter Beratung und Diagnostik sehr gern zur Verfügung.

Diese Kosten müssen von Ihnen zu 100% selbst bezahlt werden. Im Vorfeld können Sie sich gern bei einer eventuellen privaten Zusatzversicherung über Kostenübernahme informieren.

Wichtige Hinweise!
Bitte achten Sie als gesetzlich versicherter Patient darauf, dass Verordnungen bei Behandlungsbeginn nicht älter als 28 Tage sein dürfen. Bei dringlichem Behandlungsbedarf dürfen Sie diese nicht älter als 14 Tage sein!

Vereinbarte Behandlungstermine, die nicht wahrgenommen werden können, bitten wir spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir Ihnen leider privat in Rechnung stellen.